AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KONTOR GRUPPE

Stand: 04/2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der KONTOR GRUPPE und Unternehmern im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Verträge kommen durch schriftliche Beauftragung des Auftraggebers und Annahme durch die KONTOR GRUPPE zustande. Die Beauftragung kann per E-Mail erfolgen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages.
  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungen

  1. Gegenstand des Vertrages sind Beratungsleistungen, Workshops, Trainings, Seminare sowie sonstige Dienstleistungen.
  2. Die KONTOR GRUPPE schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
  3. Die KONTOR GRUPPE ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
  2. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
  4. Zahlungsverzug
    Der Auftraggeber kommt spätestens dreißig Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  5. Verzugskosten
    Die KONTOR GRUPPE ist berechtigt, Verzugszinsen sowie eine Verzugspauschale in Höhe von vierzig Euro gemäß § 288 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch zu berechnen.
  6. Inkasso und Rechtsverfolgung
    Erfolgt auch nach Eintritt des Verzugs keine Zahlung, ist die KONTOR GRUPPE berechtigt, die Forderung ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

§ 5 Kündigung, Stornierung und Nichtabruf von Leistungen

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.
  2. Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
  3. Nichtabruf von Leistungen
    Werden beauftragte Leistungen nicht innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss abgerufen oder kommt innerhalb dieses Zeitraums keine Terminvereinbarung zustande, ist die KONTOR GRUPPE berechtigt, eine pauschale Vergütung in Höhe von mindestens zwanzig Prozent des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen.
  4. Stornierung vor Leistungsbeginn
    Erfolgt eine Kündigung oder Stornierung vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, ist die KONTOR GRUPPE berechtigt, folgende pauschale Ausfallvergütung zu verlangen:
    – bis zwanzig Arbeitstage vor Leistungsbeginn: fünfzig Prozent des Auftragswertes
    – sechs bis zehn Arbeitstage vor Leistungsbeginn: fünfundsiebzig Prozent des Auftragswertes
    – bis fünf Arbeitstage vor Leistungsbeginn: einhundert Prozent des Auftragswertes
  5. Kein Leistungsbeginn vereinbart
    Sofern kein konkreter Leistungsbeginn vereinbart wurde, beträgt die pauschale Ausfallvergütung fünfzig Prozent des Auftragswertes.
  6. Die pauschalen Vergütungen berücksichtigen insbesondere eingeplante Kapazitäten sowie entgangene anderweitige Einsatzmöglichkeiten.
  7. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der KONTOR GRUPPE.
  3. Der Auftraggeber stellt bei Vor-Ort-Einsätzen geeignete Arbeitsbedingungen bereit.

§ 7 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

§ 8 Urheberrechte

  1. Sämtliche im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht der KONTOR GRUPPE.
  2. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.

§ 9 Haftung

  1. Die KONTOR GRUPPE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die KONTOR GRUPPE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist Dortmund, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.